Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der F&W Reflexintegration

§1 Geltung der AGB

1.1) Allen Verträgen mit Teilnehmern im Rahmen der F&W Reflexintegration – Ausbildung sowie Videoausbildung und allen von F&W Reflexintegration erbrachten Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. 

1.2) Zur besseren Lesbarkeit der AGB wird darauf verzichtet, den Begriff des Teilnehmers (m/w/d) grammatikalisch zusätzlich in der weiblichen Form aufzuführen.


§2 Änderung der AGB

2.1) F&W Reflexintegration ist zu Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. F&W Reflexintegration wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Erweiterungen der Leistungen, Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. 

2.2) Änderungen bedürfen der Zustimmung des Teilnehmers. Der Teilnehmer willigt ein, über Änderungen der AGB beim Anmelden oder Einloggen auf der jeweiligen Plattform oder per E-Mail an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) widerspricht („Widerspruchsfrist“). Auf diesen Umstand wird F&W Reflexintegration bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. 

2.3) Widerspricht der Teilnehmer den geänderten AGB nicht innerhalb der Widerspruchsfrist so werden die geänderten oder ergänzenden AGB ihm gegenüber wirksam. 

2.4) Widerspricht der Teilnehmer fristgemäß, so sind sowohl der Teilnehmer als auch F&W Reflexintegration jeweils berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Etwaige im Voraus über den Beendigungszeitraum bezahlte Leistungsentgelte werden anteilig zurückerstattet.

2.5) F&W Reflexintegration wird in der Benachrichtigung über die Änderungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.


§3 Vertragsschluss und Zahlungsvereinbarung

3.1) Der Ausbildungsvertrag kommt zustande durch Absenden des auf der Internetseite www.fundw-reflexintegration.de zur Verfügung gestellten ausgefüllten Online-Formulars und dessen Abschicken sowie Annahmebestätigung in Textform seitens F&W Reflexintegration. Vor Absenden der Online-Anmeldung kann der Teilnehmer die Daten jederzeit ändern und einsehen. 

3.2) Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Teilnehmer zuvor durch den Button „VERBINDLICH ANMELDEN“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert hat. 

3.3) Die Annahmebestätigung seitens F&W Reflexintegration erfolgt unverzüglich, soweit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich. 

3.4) F&W Reflexintegration speichert die vom Kunden angegebenen Daten mit dem jeweiligen Anmeldedatum in einer Datenbank. Diese Daten sind für den Kunden nicht zugänglich. Auf die dem Teilnehmer zur Kenntnis gebrachte Datenschutzerklärung wird hingewiesen. Diese ist abrufbar unter https://www.fundw-reflexintegration.de/de/datenschutz/.

3.5) Die Zusendung der Rechnung über die Ausbildungsgebühr erfolgt mit einem Zahlungsziel bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. Voraussetzung der Teilnahmeberechtigung ist, dass die vollständige Zahlung noch vor Ausbildungsbeginn bei F&W Reflexintegration eingegangen ist.


§4 Leistungen und Änderungsvorbehalt

4.1) Die Ausbildungsleistungen entsprechen den ausgeschriebenen Inhalten. 

4.2) F&W Reflexintegration behält sich das Recht vor, unwesentliche Leistungen kurzfristig zu ändern bzw. anzupassen.


§5 Nichtteilnahme/Umbuchung

5.1) Da zu den F&W Reflexintegration – Ausbildungen nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zugelassen wird, bleibt auch bei Nichtteilnahme die gesamte Ausbildungsgebühr zahlbar, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. Seitens F&W Reflexintegration ersparte Aufwendungen werden angerechnet. 

5.2) Nach einer verbindlichen Buchung fallen bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn 20% Stornogebühren an. Bei einer Stornierung von weniger als 2 Wochen fallen 100% Stornogebühren an. 

5.3) Eine Umbuchung auf einen anderen Ausbildungsbeginn ist bis 6 Wochen vor dem ursprünglichen Termin kostenfrei, danach ist eine Umbuchung nur auf den nächsten Ausbildungsbeginn und nur gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 50,- € möglich. 

5.4) Eine Umbuchung auf einen anderen Präsenzkurstermin ist nur auf einen bei der Anmeldung offerierten Termin und nur gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 50,- € möglich. 

5.5) Alternativ ist die Benennung eines adäquaten Ersatzteilnehmers / einer adäquaten Ersatzteilnehmerin durch den ursprünglichen Teilnehmer vor Beginn der Ausbildung jederzeit möglich. In diesem Fall fallen keine zusätzlichen Kosten an.

5.6) Damit Umbuchungswünsche berücksichtigt werden können, bedarf jede Mitteilung eines Umbuchungswunsches oder eines Ersatzteilnehmers der Textform. 


§6 Wissenvermittlung und Copyright

6.1) Das in der F&W Reflexintegration – Ausbildung vermittelte Wissen darf nur zur Behandlung/Anwendung zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. 

6.2) Eine sonstige Weitergabe an Dritte, in welcher Form auch immer, ist unzulässig. Eine Ausnahme stellen diejenigen Dokumente dar, die F&W Reflexintegration den Teilnehmern explizit zur Weitergabe an die Patienten ausgehändigt hat (z.B. Flyer mit Reflexen). Sämtliche ausgehändigten Unterlagen genießen Urheberschutz und die Bezeichnung „F&W Reflexintegration“ Marken- und Kennzeichnungsschutz. 

6.3) Unabhängig vom Bestehen des Urheberschutzes ist die Weitergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen (auch auszugsweise), der Zugangsdaten zu künftigen F&W Reflexintegration – Ausbildungen sowie die Verwendung der Marken und Kennzeichen ohne schriftliche Zustimmung von F&W Reflexintegration verboten. 

6.4) Videos oder Audiomitschnitte während der F&W Reflexintegration – Ausbildungen sind untersagt. 

6.5) Um die bestmögliche Qualität sicherzustellen, darf der Name F&W Reflexintegration sowie deren Kennzeichen nur von Teilnehmern der F&W Reflexintegration – Ausbildungen unter den in diesen AGB genannten Voraussetzungen verwendet werden und nur in den von F&W Reflexintegration vorgegebenen Schreibweisen, Formen, Farben und Größen.


§7 Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer

7.1) In der Ausbildung zum zertifizierten F&W Reflexintegration – Therapeuten erlernen die Teilnehmer verschiedene Techniken. Verschiedene therapeutische Berufsgruppen wie Physiotherapeuten, Ärzte, Heilpraktiker aber auch Heilmasseure, Personal-Trainer, Sportwissenschaftler oder Psychotherapeuten und andere Therapeuten können die Techniken erlernen, die zu ihrem jeweiligen Berufsbild passen. Wie die erlernten Kenntnisse und Techniken später von den Teilnehmern eingesetzt werden, hängt von den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Die von F&W Reflexintegration vermittelten Techniken nutzt jeder Teilnehmer eigenverantwortlich, im Rahmen seines Berufsbildes und Berufsrechts, und beachtet dabei stets die jeweils geltenden Vorschriften und Bestimmungen. 

7.2) Bei aktiver Teilnahme an den Ausbildungen sind die Teilnehmer verpflichtet, körperliche und/oder psychische Beschwerden und Einschränkungen mitzuteilen, damit keine Verletzung des Körpers, Lebens, der Freiheit oder Gesundheit in Frage steht. 

7.3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei körperlichen/psychischen Einschränkungen aktiv handelnd ausschließlich im theoretischen Teil mitzuwirken. Soweit körperliche Einschränkungen gegenüber F&W Reflexintegration nicht bekannt gegeben wurden, ist der Teilnehmer für die sich daraus ergebenden Folgen selbst verantwortlich.


§8 Haftung von F&W Reflexintegration

8.1) F&W Reflexintegration haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei der Verletzung von Garantien und der Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, deren Beachtung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer daher vertraut, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, jeweils durch F&W Reflexintegration oder dessen Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von Garantien und Kardinalspflichten sind Ersatzansprüche begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

8.2) In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.3) Die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der Geschäftsleitung sowie der Erfüllungsgehilfen von F&W Reflexintegration ist in gleicher Weise beschränkt wie die Haftung von F&W Reflexintegration.


§9 Höhere Gewalt

9.1) Bei Ausfall einer F&W-Ausbildung oder von Ausbildungsteilen durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Der ausgefallene Ausbildungsteil wird alsbald möglich zu einem von F&W Reflexintegration mitgeteilten Ersatztermin nachgeholt.

9.2) Bei unverschuldetem Ausfall einer Veranstaltung / eines Kurses oder Kursteiles (zum Beispiel aufgrund Erkrankung des Kursleiters, einer Pandemie oder höherer Gewalt) bleibt der Anspruch auf die volle Teilnahmegebühr bestehen, es sei denn F&W Reflexintegration ist nicht in der Lage, innerhalb angemessener Zeit einen Ersatztermin durchzuführen.

9.3) F&W Reflexintegration wird sich nach allen Kräften bemühen, die ausgefallene Veranstaltung / den ausgefallenen Termin oder Kursteil innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzuholen. In diesem Fall ist F&W Reflexintegration berechtigt, den Kurs ggf. auch durch andere Vortragende abhalten zu lassen bzw. die Kurs-/Ausbildungszeiten zu ändern. 

9.4) Fällt nur ein Kursteil aus (z.B. ein Präsenztermin aus Krankheitsgründen oder wegen einer Pandemie), bleibt der Anspruch auf Durchführung und Vergütung der durchführbaren Kursteile bestehen, solange die verbliebenen Kursteile das gesamte Themengebiet der Ausbildung abdecken oder F&W Reflexintegration unverzüglich für die ausgefallenen Kursteile Ersatzlösungen anbietet.

§10 Mitgliedschaft

10.1) Dieser AGB-Teil zur Mitgliedschaft gilt für alle Teilnehmer, die nach Annahme eines entsprechenden Antrags seitens F&W Reflexintegration Mitglieder bei F&W Reflexintegration geworden sind. Die F&W Reflexintegration – Mitgliedschaft ist ein Zusammenschluss der an Qualität und Weiterbildung im Rahmen der Methode F&W Reflexintegration interessierten fertigen Absolventen. 

10.2) Erst nach der Zertifizierung mit schriftlicher Prüfung als F&W Reflexintegration – Therapeut wird das Mitglied im Therapeutenfinder und der Therapeutenliste mit Suchfunktion auf der F&W Reflexintegration – Homepage geführt. 

10.3) Die Bezeichnung „Zertifizierter F&W Reflexintegration – Therapeut“ und das F&W Reflexintegration – Logo darf nur führen sowie im elektronischen Therapeutenfinder auf der F&W Reflexintegration – Homepage wird nur gelistet, wer aktives und ungekündigtes Mitglied ist.

10.4) Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt immer ein Jahr und kann bis 3 Monate vor Ablauf eines Jahres von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Geht keine fristgerechte Kündigung bei F&W Reflexintegration ein, verlängert sich die zahlungspflichtige Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr mit allen Rechten und Pflichten. 

10.5) Es wird ein allgemeines einmaliges Kündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen direkt nach Abschluss der Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen eingeräumt; ansonsten gelten die Fristen nach Ziff. 10.4.

10.6) Mit abgeschlossener Ausbildung und der bezahlten Mitgliedschaft erhält das Mitglied die Zugriffsrechte auf alle Dateien und Filmmaterialien von F&W Reflexintegration, die für Mitglieder exklusiv verfügbar sind. 

10.7) Über regelmäßige Online-Supervisionen erhalten Mitglieder von F&W Reflexintegration fortlaufend neues Wissen und Erkenntnisse aus der Praxisforschung sowie die Beantwortung individueller, therapierelevanter Fragen.

10.8) Die Mitgliedschaft dient unter anderem der Qualitätssicherung und damit der Gewährleistung einer einheitlich hohen Patientenzufriedenheit. Zur Sicherung der damit verbundenen Erwartungen an eine besondere Behandlungsqualität und im Interesse der Patientensicherheit sollte ein zertifizierter F&W Reflexintegration – Therapeut mindestens an 2 Online-Supervisionen im Jahr teilnehmen.

§11 Änderungen bei der Mitgliedschaft

11.1) F&W Reflexintegration ist zu Änderungen bei den Bedingungen der Mitgliedschaft, insbesondere auch zur Anpassung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. 

11.2) Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mitglieds. Das Mitglied willigt ein, über Änderungen beim Anmelden oder Einloggen auf der jeweiligen Plattform oder per E-Mail an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.  Die geänderten Mitgliedsbedingungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) widerspricht („Widerspruchsfrist“). Auf diesen Umstand wird F&W Reflexintegration bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. 

11.3) Widerspricht das Mitglied den geänderten Mitgliedschaftsbedingungen nicht innerhalb der Widerspruchsfrist so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen ihm gegenüber wirksam. 

11.4) Widerspricht das Mitglied fristgemäß, so sind sowohl das Mitglied als auch F&W Reflexintegration jeweils berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen. Etwaige im Voraus über den Beendigungszeitraum hinaus bezahlte Mitgliedsbeiträge werden anteilig zurückerstattet.

11.5) F&W Reflexintegration wird in der Benachrichtigung über die Änderungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

§12 Kündigung aus wichtigem Grund, Ausschluss des Teilnehmers

12.1) Jeder Vertragspartei steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. 

12.2) F&W Reflexintegration ist insbesondere zur sofortigen Kündigung des Teilnahmevertrages und zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigt, wenn dieser trotz Abmahnung in Textform unter Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall erneut einer Anordnung oder Weisung des Dozenten nicht Folge leistet oder der Hausordnung der Seminarräumlichkeiten zuwiderhandelt oder gegen § 6 verstößt.

12.3) Die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungsgebühr bleibt in diesen Fällen bestehen. Von F&W Reflexintegration ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

12.4) Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt vorbehalten.

 §13 Allgemeines, Rechtswahl, Gerichtsstand

13.1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

13.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13.3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, Freising.